Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.07.2002

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   BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01   

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BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.2002 - 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,1948)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,1948)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4
    Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; Altersgrenze, Ausbildung über die - hinaus; einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse; persönliche Verhältnisse, einschneidende Veränderung der -.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankheitsbedingter Arbeitsplatzverlust - Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus

  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; Einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse; Krankheitsbedingter Arbeitsplatzverlust; Infolge gesundheitlicher Einschränkungen bestehende Unmöglichkeit, in dem erlernten und zuletzt ausgeübten Beruf zu ...

  • Judicialis

    BAföG § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAföG § 10 Abs. 3 S. 2 Nr. 4
    Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 499
  • FamRZ 2003, 1185
  • DVBl 2003, 1010 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1985 - 5 C 55.82

    Ausbildungsförderung nach Überschreiten der Altersgrenze

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01
    Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 5 C 48.82 - ; Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 55.82 - ) davon ausgegangen, dass zu den persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG alle subjektiven und objektiven Umstände gehören, die die Lebensführung in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Weise prägen, dass mit einschneidend eine Veränderung von besonderem Gewicht in Bezug auf die weitere Lebensführung bezeichnet ist und dass auch ein Arbeitsplatzverlust wegen krankheitsbedingter Behinderung ein die Lebensverhältnisse einschneidend veränderndes Ereignis sein kann.

    Soweit im Urteil des Senats vom 4. Juli 1985 (a.a.O.) die Verwendung des Wortes "unversehens" in Bezug auf die Kausalität zwischen Eintritt des Ereignisses und der dadurch herbeigeführten Änderung der Lebensführung etwas anderes zum Ausdruck bringen sollte, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 09.05.1985 - 5 C 48.82

    Ausbildungsförderung - Altersgrenze - Absehen - Persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01
    Zu Recht ist das Berufungsgericht allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9. Mai 1985 - BVerwG 5 C 48.82 - ; Urteil vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 55.82 - ) davon ausgegangen, dass zu den persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG alle subjektiven und objektiven Umstände gehören, die die Lebensführung in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Weise prägen, dass mit einschneidend eine Veränderung von besonderem Gewicht in Bezug auf die weitere Lebensführung bezeichnet ist und dass auch ein Arbeitsplatzverlust wegen krankheitsbedingter Behinderung ein die Lebensverhältnisse einschneidend veränderndes Ereignis sein kann.
  • BVerwG, 08.07.2002 - 5 PKH 25.02

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01
    BVerwG 5 C 38.01 (5 PKH 25.02).
  • VG Stuttgart, 21.11.2005 - 11 K 114/05

    Ausbildungsförderung; Überschreiten der Altersgrenze; Verzögerung;

    Eine Änderung der persönlichen Verhältnisse ist einschneidend, die durch ein Ereignis herbeigeführt wird, das den Auszubildenden zu einem Neubeginn seiner Lebensführung zwingt (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.05.1985, BVerwGE 71, 268 = FamRZ 1985, 970; Urt. vom 04.07.1985, NVwZ 1986, 383 = FamRZ 1986, 108; Beschl. vom 02.06.1989, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 16 und Urt. vom 12.12.2002, NVwZ-RR 2003, 499 = FamRZ 2003, 1185).

    § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG setzt nicht voraus, dass das die einschneidende Veränderung herbeiführende Ereignis plötzlich und unerwartet eintritt (vgl. BVerwG, Urt. vom 12.12.2002 aaO.).

    So sind die Ehescheidung oder der Tod des Ehegatten, aber auch sonstige Ereignisse wie ein Arbeitsplatzverlust wegen einer krankheits- oder unfallbedingten Behinderung als einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse des Auszubildenden anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. vom 04.07.1985 aaO. und Urt. vom 12.12.2002 aaO.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - 6 S 26.07

    Ausbildungsförderung: Zweiter Bildungsweg, österreichische Staatsangehörige

    Selbst wenn ein Zusammenhang im vorstehend dargelegten Sinne nicht besteht, kann hierauf nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der Arbeitnehmer - wie hier vorgetragen - unfreiwillig arbeitslos geworden ist, und durch die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu einer beruflichen Umschulung in einem anderen Berufszweig gezwungen wird (vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juni 1988, a.a.O., sowie vom 26. Februar 1992 - Rs C-357/89 -, NJW 1992, 1493; BVerwG, Urteile vom 8. September 1993, a.a.O., und vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, ZFSH/SGB 2003, 361).

    Dies hat die Antragstellerin jedoch nicht dargelegt, denn es ist nicht mit dem für die Vorwegnahme der Hauptsache erforderlichen hohen Grad von Gewissheit feststellbar, dass es ihr in Folge gesundheitlicher Einschränkungen unmöglich geworden wäre, weiterhin den zuletzt ausgeübten Tätigkeiten in der Gastronomie oder als Büroaushilfe nachzugehen oder eine entsprechende Beschäftigung zu erlangen (zu den Anforderungen eines diesbezüglichen Nachweises vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 29.09.2005 - 11 K 2969/04

    Ausbildungsförderung nach dem 30. Lebensjahr nach Scheitern eines selbständigen

    19 Zu den persönlichen Verhältnissen im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG gehören alle subjektiven und objektiven Umstände, die die Lebensführung in wirtschaftlicher, beruflicher und sonstiger persönlicher Weise prägen (BVerwG, Urt. vom 12.12.2002 - 5 C 38/01 -, NVwZ-RR 2003, 499 = FamRZ 2003, 1185 unter Verweis auf seine langjährige Rechtsprechung; Urteil vom 9. Mai 1985 - 5 C 48.82 - <BVerwGE 71, 268, 273>; Urteil vom 4. Juli 1985 - 5 C 55.82 - NVwZ 1986, 383>).
  • OVG Sachsen, 02.03.2017 - 1 B 311/16

    Ausbildungsförderung, einstweilige Anordnung; einschneidende Veränderung

    Dabei kann auch ein Arbeitsplatzverlust wegen krankheitsbedingter Behinderung ein die Lebensverhältnisse einschneidendes veränderndes Ereignis sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 - juris Rn.13), wenn es sich um ein Ereignis handelt, dass zu einem Neubeginn der Lebensführung zwingt (vgl. Senatsbeschl. v. 23. November 2010 - 1 A 154/10 -, juris Rn. 5) und im Weiteren Kausalität ("infolge") zwischen der einschneidenden Lebensveränderung und der Bedürftigkeit besteht.
  • VG Cottbus, 05.06.2009 - 5 K 1102/08

    Ausbildungsförderung: Altersgrenze bei Vorliegen eines berufsqualifizierenden

    Insoweit genügt jedoch nicht allein der Verlust des bisherigen Arbeitsplatzes, sondern es ist weiter erforderlich, dass es dem Betroffenen wegen seiner gesundheitlichen Einschränkung nicht (mehr) möglich ist, in seinem erlernten und in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, NVwZ-RR 2003, 499; BVerwG, Beschl. v. 2. Juni 1989 - 5 B 19.89 -, Buchholz 436.36 § 10 BAföG Nr. 16).
  • VG Oldenburg, 03.03.2008 - 13 A 2249/07

    Altersgrenze; Ausbildungsförderung; Bedürftigkeit; Deutschkurs;

    Gefordert werden muss, dass es dem Auszubildenden wegen der gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr möglich war, in dem früher ausgeübten Beruf zu arbeiten (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 5 C 38.01 -, NVwZ-RR 2003, 499; Ramsauer/Stallbaum/Sternal, a.a.O., Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.2002 - 5 PKH 25.02, 5 C 38.01   

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https://dejure.org/2002,19312
BVerwG, 08.07.2002 - 5 PKH 25.02, 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,19312)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.2002 - 5 PKH 25.02, 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,19312)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 5 PKH 25.02, 5 C 38.01 (https://dejure.org/2002,19312)
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  • BVerwG, 12.12.2002 - 5 C 38.01

    Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus; Altersgrenze, Ausbildung über

    BVerwG 5 C 38.01 (5 PKH 25.02).
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